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JV Immobilien Management GbR, Egmontstr. 8, 47623 Kevelaer
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Ab November 2015 müssen Vermieter ihren Mietern einen Schein aushändigen. Wer dagegen verstößt, dem drohen hohe Bußgelder. Was auf dem Schein stehen muss und welche Stolperfallen Mieter und Vermieter im Auge behalten sollten.
Nach zehn Jahren kehrt sie wieder zurück: die einst als zu bürokratisch verworfene Vermieterbescheinigung. Ab 1. November 2015 müssen Vermieter oder mit der Vermietung beauftragte Verwalter ihren Mietern schriftlich oder elektronisch binnen zwei Wochen den Ein- und Auszug bescheinigen.
Innerhalb dieser Frist müssen sich die Mieter beim Bezug einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- oder ummelden. Eine Abmeldepflicht besteht beim Auszug, wenn sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Hohe Strafen drohen
Beim Termin mit dem Einwohnermeldeamt müssen die Mieter die entsprechende Bescheinigung des Vermieters vorlegen. Damit will der Gesetzgeber Scheinanmeldungen verhindern.
Versäumt der Mieter die Meldefrist sowie der Vermieter das Ausstellen der Bestätigung, droht beiden jeweils ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Bietet ein Vermieter Scheinadressen an, riskiert er sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Die sonnigen Tage in den kommenden Wochen werden viele Hausbesitzer und Mieter dafür nutzen, auf ihrem Balkon oder im Garten den Grill anzuwerfen. Doch während sich der eine auf seine Wurst freut, fühlt sich der andere vom Geruch belästigt. Mit Rücksicht lassen sich Nachbarschaftsstreitigkeiten ums Grillen vermeiden.
Der Start der Grillsaison kann in so mancher Nachbarschaft für Streit sorgen. Während sich Freunde gemütlicher Grillabende über das erste Steak vom Rost freuen, grummelt der Nachbar: Der Rauch, der Geruch und der Lärm der Grillparty stören seinen Feierabend. Damit die Brutzelei nicht in einem Nachbarschaftsstreit endet, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät die Eigentümerschutz - Gemeinschaft Haus & Grund in einer Pressemitteilung. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.
Um Streit zu vermeiden, sollten Grillbegeisterte darauf achten, dass der Rauch nicht ausgerechnet zum Nachbarn zieht. Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollten daher nur Elektrogrills verwendet werden, empfiehlt Haus & Grund. Darüber hinaus sei es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren. Und wer sich nicht jedes Wochenende mit seinem Nachbarn anlegen will, sollte die Anzahl der Grillabende aus Rücksicht beschränken. Außerdem sollten sich die Gastgeber dafür verantwortlich fühlen, den Lärmpegel niedrig zu halten. Haus & Grund weist darauf hin, dass in vermieteten Mehrfamilienhäusern das Grillen durch die Hausordnung verboten oder beschränkt sein kann.